Der TGN-Vorstand hat in Übereinstimmung mit den aktualisierten Verordungen vom 6. Mai folgende Entscheidungen getroffen:

1. Das TG-Vereinsgelände kann für sportliche Aktivitäten im Außenbereich genutzt werden, soweit die Kontakt- und Abstandsbeschränkungen und Hygienevorschriften sichergestellt sind. Außenbereich heißt Tennisplätze/Zelt und die Rasenfläche vor dem Zelt.

Das neu eingesäte Großfeld ist bis auf weiteres gesperrt.

2. Sofern sportliche Aktivitäten im Außenbereich angedacht sind, ist der geschäftsführende Vorstand vorab schriftlich zu informieren, denn es muss dafür ein/eine “Corona-Beauftragte/r” benannt werden. Dafür ist eine spezifische Vereinbarung je Abteilung mit Unterschrift vorgesehen.

3. Somit sind auch weiterhin die Anmietung/Nutzung des Vereinsheimes und des Zeltes für Vereins-und Privatanlässe nicht möglich.

4. Der Wirtschaftsraum und die Terrasse des Vereinsheimes bleiben geschlossen.

5. Die Umkleideräume und Duschanlagen sind geschlossen.

6. Die Toilettenanlagen, unter Einhaltung der gültigen gesetzlichen Bestimmungen, können benutzt werden.

Bezüglich der HSG, die bereits bestimmte Trainingseinheiten eingestellt hat, sind Regelungen, die auch aufgrund von Vorgaben des DHB zu berücksichtigen sind, entsprechend zu treffen.

Der Vorstand bittet um Verständnis für diese Maßnahme. Sofern sich wesentlich neue Erkenntnisse bezüglich dem “Virus-Verhalten” ergeben sollten, werden entsprechende Informationen folgen.

Alfred Rausch

René Marzo-Wilhelm

Daniel Paukstat